AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Nilkens Ingenieurbüro für Baukommunikation

(Stand: Januar 2022)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem*der Kunden*in und dem Nilkens Ingenieurbüro für Baukommunikation, Hindenburgstraße 5, 73760 Ostfildern (nachfolgend: „Baukommunikation“ genannt). Die AGB werden vom dem*der Kunde*in mit der Erteilung des Auftrages automatisch anerkannt.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des*der Kunde*in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Baukommunikation hätte deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Vertragstextspeicherung

2.1 Gegenstand dieser AGB sind die angebotenen Leistungen (z.B. Beratungen, Veranstaltungen, Seminare, Moderationen, Mediationen) von Baukommunikation. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot und dessen Anlagen, Leistungsbeschreibungen oder ggf. aus den Rahmenverträgen von Baukommunikation und aus diesen AGB.

2.2 Der*die Kunde*in kann eine Buchungserklärung, beispielsweise durch Übersendung des Auftragsformulars per E-Mail, Fax, Telefon, Brief usw., gegenüber Baukommunikation abgeben.

2.3 Zur Erfüllung der Vertragspflichten ist Baukommunikation berechtigt, nach Absprache mit dem*der Kunde*in externe Dritte hinzuzuziehen. Hierfür zusätzlich entstehende Kosten sind Teil des Vertrages oder werden nach Absprache als Nebenleistung gesondert vom*von der Kunde*in beauftragt. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen Baukommunikation und dem*r Kunde*in, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Verschwiegenheitsklausel

3.1 Baukommunikation ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

3.2 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen von Baukommunikation.

3.3 Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den*die Kunden*in selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist Baukommunikation verpflichtet, die zum Zwecke der Auftragsbearbeitung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

4. Geschäftsbedingungen Seminare/ Schulungen/ Fortbildungen

4.1 Die Anmeldung ist vorläufig, bis der Seminarbeitrag per Überweisung auf dem Konto von Baukommunikation eingegangen ist. Wird der Seminarbeitrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsversand beglichen, behält sich Baukommunikation die Annullierung der Anmeldung vor. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen die Überweisungsgebühren zu Lasten der Seminarteilnehmerin/ der Seminarteilnehmers.

4.2 Bei Kontakt-Einschränkungen aufgrund der Pandemie-Situation behält sich Baukommunikation vor, anstelle einer Präsenz-Veranstaltung eine Online-Variante mit demselben Inhalt durchzuführen.

4.3 Im Falle der Absage der Veranstaltung durch den AG fallen folgende Ausfallgebühren an:

Absage bis 30 Tage vor Seminartermin – 10 % des Angebotspreises
Absage bis 10 Tage vor Seminartermin – 50 % des Angebotspreises
Absage bis 2 Tage vor Seminartermin – 100 % des Angebotspreises
Ausfallgebühren entfallen komplett, wenn ein Ersatztermin vereinbart wird.

4.4 Wir behalten uns vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl zu verschieben oder abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für gebuchte Hotelzimmer und Reisekosten jeglicher Art.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.